Aus Elmshorns vergangenen Tagen / Ritter und Raubritter im 14. Jahrhundert



“Aus der engeren Heimat”, Beiträge zur Weckung von Heimatsinn und Heimatfreude von Konrad Struve, erschienen im März 1914 (in Auszügen)


Somit war im Jahre 1386 eine Brücke über die Aue vorhanden. Dies ist als ein sicheres Zeichen zu deuten, dass sich der Verkehr auf der alten Landstraße gehoben und der Ort Elmshorn in dieser zeit an Bedeutung gewonnen hat. Das Anwachsen tritt uns deutlich in der Erbauung einer eigenen Pfarrkirche entgegen, aber auch in dem Bestreben der Anwohner, von der Marsch aus neue Zugangswege nach Elmshorn zu schaffen, wie wir aus einem im Stadtarchiv zu Krempe befindlichen Kaufkontrakt ersehen, den Pfarrer Johann Wunstorf in Elmshorn am 21. Dezember 1391 abgeschlossen hat. Er überlässt darin den Bewohnern der Krempermarsch und denen von Grönland und Sommerland einen 76 Ruten langen Landstreifen zur Anlage eines Heer- und Königsweges. Das Aufblühen Elmshorns ist ohne Zweifel auf die Niederlassung der Flamen oder Friesländer im Ort und in der umliegenden Marsch zurückzuführen; wir haben hier die Anfänge einer Entwicklung , die Elmshorn dank seiner günstigen Lage auf dem Geestrande mit der Zeit zum wirtschaftlichen Mittelpunkt für die angrenzenden Marschdistrikte heranwachsen lässt.

Der Kaufbrief von 1386 (vorige Nr.) ist auch insofern von Bedeutung, als er die Nachweise bringt, wann das Kloster Uetersen in den Besitz unseres Nachbardorfes Kurzenmoor gelangt ist. Es hat seitdem die völlige Herrschaft über dasselbe ausgeübt, juristisch ausgedrückt plenum dominium, mit höchsten und niederem Gericht an Hals und Hand, und Spuren von diesem mittelalterlichen Abhängigkeitsverhältnis haben sich bis in die neueste Zeit, bis zum Übergang Holsteins in preußischen Besitz, in mancherlei höchst sonderbaren Dienstleistungen und Aufgaben erhalten.

Die genannte Kaufurkunde nötigt uns auch, noch einmal auf das Rittergeschlecht der Raboisen zurückzukommen. Sowohl 1386 als auch in der gräflichen Bestätigung von 1394 wird als örtliche Bezeichnung der „Wall tho der Raboißen“ genannt; wir finden den Hof der Raboisen sogar noch 1543 in einer Aufzählung alter Urkunden aus dem alten Gräflichen Schauenburger Archiv: „Der Probst zu Utersen Elements von der Wisch undt gantzen Convents Erbvorschreibung, vff den Hoff zu Rabose genannt, in den Kirchspiel zu Ellmeshorn genanndt, Anno 1543“. Nach der Topographie von Schröder und Biernatzki sollen sich Spuren des Burgwalles sogar noch im vorigen Jahrhundert gefunden haben, aber schon D. Detlefsen hat die Reste vergeblich gesucht,  und auch die Aufzeichnungen des alten Herr J. H. Timm in Wisch, dessen Erinnerungen bis etwas 1820 zurückreichen, wissen nichts von den Überbleibseln eines Burgwalles.

Die Lage des alten Elmshorn
Die Lage des alten Elmshorn

 

Wo mag dieser Herrensitz gelegen haben? Nach den Angaben der Kaufverträge lag der Besitz der Raboisen in der Marsch im Dorfe Wisch und erstreckte sich bis Köhnholz. Bei genauerer Betrachtung des Geländes kommt für die Lage der alten Ritterburg m.E. vor allem der große freie Kamp in Betracht, der südlich der Wiese hinter der Maaßschen Hofstelle liegt. Hier standen einst die gut erhaltenen und praktisch eingerichteten Wohn- und Wirtschaftsgebäude der jetzigen Maaßschen Stelle; sie gehörten damals dem Regierungsrat von Rönne in Glückstadt und brannten um das Jahr 1820 oder 21 ab. Die obere Bodenschicht der Wurtstelle ist ganz mit Knochen, Steinbrocken und Gefäßresten durchsetzt, ein dort gefundenes altes Tongefäß hat ausgesprochen mittelalterliche Form. Im vorigen Jahre wurde beim Abfahren  des Sandes der alte Brunnen abgedeckt. Jedenfalls hat der Platz schon lange als Wurtstelle gedient; bemerkenswert ist die isolierte Lage dieses zu Wisch gehörigen so genannten Schäferhofes. Es ist aber nicht der Nachweis zu erbringen, dass hier einst der Hof der Raboisen lag; vielleicht lag der Burgwall noch weiter südlich und fand Verwendung bei der Errichtung der so genannten Schwedenschanzen.

Das die Lage der Raboisenburg in größter Nähe der alten Hauptlandstraße zu Straßenräubereien ausgenutzt worden ist, ist nicht anzunehmen; denn sonst wäre der Name wohl mit den adligen Stegreisrittern zusammen genannt, von denen die damalige Zeit in hiesiger Gegend eine ganze Reihe aufzuführen weiß.

Denn eine andere, in der Nähe liegende Burg hatte sich zu einem weit und breit gefürchteten Raubnest entwickelt, und Mord und Straßenraub warn in jener rauen Zeit an der Tagesordnung. Es hält nicht schwer, ein Kulturbild dieser Tage zu gewinnen aus dem durchaus glaubwürdigen Bericht, den Graf Adolf VII. sich im Jahre 1376 von dem 70jährigen Prediger Friedrich Kraus über die Zustände in der Haseldorfer Marsch ausstellen ließ.

Wir erfahren aus dem Bericht, dass im 14. Jahrhundert auch in unserer Gegend die größte Unsicherheit auf den Wegen herrsche und namentlich auch die Landstraße zwischen Elmshorn und Horst wegen der zahlreichen Mord- und Raubtaten arg berüchtigt war. Die räuberischen Banden hatten in der Haseldorfer Marsch, in der Wüstenei (Seester) und in den Kirchspielen Asvlet (an der Elbe) und Langenbrook (dem jetzigen Kirchspiel Neuendorf) ihre Schlupfwinkel. Das eigentliche Raubnest sei die feste Burg Haseldorp gewesen und die dort hausenden adligen Schnapphanen hätten sich namentlich auf den Fang von Geistlichen geworfen, hätten diese wochenlang eingekerkert, um ein hohes Lösegeld von ihnen zu erpressen. Um zu verstehen, wie ein landesherrliches Schloss in dieser Weise gemissbraucht werden konnte, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass die Haseldorfer Marsch mit ihren Kirchspielen Haseldorf, Haselau, Bishorst, Langenbrook, Asvlet, Colmar (und Seester) zum Erzstift Bremen gehörte und nicht dem holsteinischen Grafen untertan war. Der Geestrand bildete  zur Hauptsache die Landesgrenze. (man vergleiche den in den Kaufkontrakten mehrfach wiederkehrenden Ausdruck: „bis an die Landesscheide“). Dieser Besitz diesseits der Elbe war seiner Entfernung und Abgelegenheit wegen den Augen der erzbischöflichen Regierung zu Bremen entzogen. Dazu kam, dass das Schloss Haseldorf, um 1317 mit an geliehenen Geldern erbaut, infolge der beständigen Geldverlegenheit des Erzbischofs nach dem im Mittelalter gewöhnlichen Brauch als Pfand veräußert wurde und so ganz der Gewalt des eigentlichen Landesherrn kam. Da ein Pfandbesitzer den anderen ablöste, kam das Schloss von einer Hand in die andere; der jeweilige Besitzer nahm natürlich seinen Vorteil wahr, so gut er konnte. Der Bericht des Predigers Krans zählt eine Menge von adligen Pfandinhabern auf, die ihrerseits Vögte und Dienstmannen auf der Burg einsetzten.

Um 1345 waren als Vögte auf Haseldorf Brand Widophe und Otto Westphal, genannt Kinge, die etwa 50 Gewappnete bei sich hatten und damit das holsteinische Land heimsuchten, z.B. in Rellingen und anderen Dörfern Vieh und sonstiges Gut raubten und selbst solche Dörfer plünderten, die viel weiter nach Osten lagen, Woldeshorn, Ahrensfelde u.a. Besonders berüchtigt war ein wegen eines Verbrechens vertriebener Holsteiner, Eileke Glüsinck, der auf Haseldorf Zuflucht gesucht und von dort aus rachsüchtig seine Heimat beraubte. Es wird uns eine ganze Reihe solcher Raubritter genannt: Hendrik und Klaus Gudow, Volbart Colbert, Thymmo Block und Heyneke Scharpenbrech. Peter Stake, der eine zeitlang Pfandinhaber von Haseldorf war, trieb die Straßenräuberei so arg, dass er schließlich in Stade gefangen und auf die Anlage es gräflichen Vogts von der Steinburg, Reinders Hogeveldes, geköpft wurde.

Die in Haseldorf gehaltenen Waffenknechte ritten auf holsteinischen Boden und verübten zahlreichen Räubereinen, die nicht selten zu Mordtaten führten. Außer der Landstraße zwischen Horst und Elmshorn war besonders die Harksheide gefürchtet, wo das Gesindel der Herren vom Hummelsbüttel vom Raubnest Hohenstegen aus sein Unwesen trieb. In der Umgebung von Elmshorn griffen die Wegelagerer oftmals angesehene Leute oder die Kinder begüterter Familien, um sie nur gegen ein hohes Lösegeld wieder in Freiheit zu setzen; namentlich bezeugt wird, dass Claus Spliet , Burchard  Brende und der Knabe Schak Rantzau gefangen wurden. Besonders schlimm wurde es mit den Räubereien, als 1352 Hartwich Heest (nach ihm ist das Dorf Heist benannt) und der Kappe Wilken Bredenfleth, Pfandinhaber von Haseldorf wurden. Sie legten sich, wie schon erwähnt, besonders auf den Fang von geistlichen Herren, wozu sich damals im nahen Herzhorn insofern vorzügliche Gelegenheit bot, als hier Herr Heinrich Stapel, der Offizial des Hamburger Dompropsten und Pfarrherr der Kirche  zu Bol, Häufig Domherren und Priester in Geschäften der kirchlichen Inspektion und Gerichtsbarkeit um sich versammelte. Diese geistlichen Herrn boten den Raubrittern von Haseldorf willkommene Beute; man raubte die Pferde und Mantelsäcke und schleppte die Gefangenen gebunden in die feste Burg Haseldorf, wo sie im Burgturm lange in schwerer Gefangenschaft schmachten mussten, bis das geforderte hohe Lösegeld beschafft war. – Dieses Missgeschick widerfuhr nicht nur einem Hamburger Domherrn, sowie dem Pfarrer Roloff von Luden und dem späteren Kanonikus Ludwig Schildern, sondern auch sogar dem Herrn Heinrich Stapel selbst. Diese frechen Überfälle erregten überall den heftigsten Unwillen und veranlassten bittere Klage des Domkapitels bei  dem zuständigen Landesherrn, dem Erzbischof zu Bremen und als dieser sich dem Unwesen gegenüber als machtlos erwies, beim Kaiser Karl IV. Von diesem erging unter 12. Oktober 1352 von Prag aus ein kaiserliches Mandat an die holsteinischen Grafen Johann III., Adolf VII., Heinrich II., Nikolaus und Adolf, in dem auf sofortiger Bestrafung der Vögte zu Haseldorf gedrungen wurde. Da Hartwich Heest gräflicher holsteinischer Untertan sei, so sollten die Grafen diesen Ritter und seine Mitverbrecher anhalten, die gefangenen Geistlichen binnen 5 Tage in Freiheit zu setzen, ihnen die geraubten Wertsachen und das etwa erpresste Lösegeld zurückzugeben und dazu auch für das zugefügte Unrecht und die ausgestandene Beschwerde eine entsprechende Buße zu zahlen. Sollten die Priesterräuber (im latein. Text „captivatores clericorum“) dieser Aufforderung nicht augenblicklich nachkommen, so sollten sie recht- und ehrlos sein und ihre Besitzung jedes Schutzes verlustig gehen.

Es ist anzunehmen, dass  gefangenen Geistlichen daraufhin in Freiheit gesetzt worden sind; aber es für die damaligen Rechtszustände bezeichnend, dass die Räuber trotz dem im Pfandbesitz von Haseldorf blieben. Von Hartwig Heest dem Älteren ging die Hälfte der Vogtei auf seinen Sohn Hartwich über, die andere, von Wilken Bredenfleth besessene, wurde 1366 unter Erzbischof Albert dem uns schon als Gutsbesitzer in Elmshorn bekannten Burchard Krummendik übertragen.

Die neuen  Pfandinhaber von Haseldorf wurden bald erbitterte Feinde.

Burchard Krummendik und Hartwich Heest teilten sich also die Vogtei Haseldorf, wobei Heest Langenbroke und Asfleth erhielt. Es kam zur offenen Fehde zwischen den beiden Rittern, und die armen Untertanen mussten die Todfeindschaft ihrer Herren schwer büßen. Burchard Krummendik überfiel mit 400 Reitern und Knechten die Kirchspiele Langenbroke und Asfleth, ließ die Häuser verbrennen und die Einwohner töten oder gefangen wegführen.

Endlich nahmen die gesetz- und rechtlosen Zustände in der Haseldorfer Marsch ein Ende.

Schon lange ruhten die begehrlichen Blicke des Nachbarn, der Grafen von Holstein, auf dem fruchtbaren Marschstreifen an der Westgrenze ihres Gebietes. Wohl nicht allein um ihr  Land zu verteidigen, sondern um auch zu gelegener Zeit die Haseldorfer Marsch desto sicherer bezwingen zu können, erbauten die Grafen auf dem äußersten Geestrand nach der Marsch zu eine Reihe fester Burgen: um 1307 die Steinburg, 1311 die Hatzburg (Streitburg), mitten dazwischen und durch die große Heerstraße mit den bei anderen in Verbindung stehend, das feste Schloss Uetersen. Diese Burgfesten auf dem hohen Geestrande sehen drohend in die Niederung hinab und mochten den Marschleuten bange Besorgnis um ihre Freiheit einflößen.

Diese Furcht war aus verschieden Ursachen sehr begründet.

Es wird bezeugt, dass die Grafen auf ihren Besitzungen in der Kremper Marsch großen Schaden („dusend lodigen  Marken“) dadurch erlitten, dass die verwilderten Bewohner von Asfleth und Langenbroke ihre Elbdeiche und Wasserläufe in sehr schlechtem Zustand („kranciken“) hielten, so dass durch Überschwemmungen auch das hinter demselben Deich liegende Gebiet des holsteinischen Grafen schwer geschädigt wurde. Man konnte sie nicht zum Deichen zwingen, da sie nicht der Herrschaft der Grafen unterstanden.

Aus diesem Grunde war schon 1304 das Kirchspiel Langenbroke (Neunedorf) mit allen Hoheitsrechten für 500 Mark Courant vom Grafen Heinrich von Holstein in Pfand genommen und damit von holsteinischer Seite der erste Eingriff in die freien Besitzverhältnisse der Marschbewohner geschehen. Diese Verpfändung hatte damals zu Aufständen unter dem Bauerführer Peltz geführt.

Nun bot etwa um 1375 der Erzbischof von Bremen selbst dem Grafen Adolf VII. die Vogtei als Pfand an, und so kam diese unter die Oberhoheit der holsteinischen Grafen und ist seitdem nie wieder von dem übrigen Holstein getrennt worden. 1379, nachdem auch der Krummendiksche Anteil eingelöst war, erfolgte die vollständige Pfandverschreibung der gesamten Vogtei Haseldorf mit Asfleth, Bishorst, Haseldorf, der Wüsternei Seestermühe und Seester an den Grafen von Holstein.

Abschrift von Arno Freudenhammer