Über die Gerberei in Elmshorn



„Aus der engeren Heimat“, Beiträge zur Weckung von Heimatsinn und Heimatfreude von Konrad Struve, erschienen im Mai 1928


Das man in Elmshorn früh zur Lederverarbeitung gekommen ist, hängt mit der natürlichen Lage des Ortes zusammen. In der reichen Marschlandschaft entwickelte sich bald eine blühende Viehzucht, und die damit verbundene Erzeugung von größeren Mengen Tierhäute führte in dem auf dem Geestrande gelegenen größeren Marktflecken Elmshorn zu einem bemerkenswerten Aufblühen des Gerber- und Schuhmacherhandwerks.

Die Gerberei war in Elmshorn ursprünglich kein selbstständiges Gewerbe, sondern war mit dem Schusterhandwerk verbunden.

Unter dem 21. Oktober 1746 wurde der Schusterinnung zu Elmshorn das Privilegium erteilt, die Lohgerberei daselbst privative zu betreiben. „Wir geruhen, nachdem auf ihre geführte Beschwerde dem Scharfrichter Feuerschützdie zu ihrem größten Schaden sich angemaßte Loh-Gerberei verboten worden, sie mit einem Privilegia privativa auf die Loh-Gerberei, als welche mit ihrem Handwerk eine große Connexion, zu begnadigen.“

„Nur das Schusteramt (Amtsgerechtigkeit vom 31. 3. 1738 – Corp. Const. H. 3.1498) zu Elmshorn und zu Barmstedt soll hinführo allein das rohe Leder zu gerben berechtigt seyn und darin von niemandem, wer es auch sey, bei Strafe nachdrücklicher Ahndung beeinträchtigt werden.

Jedoch soll einem jeden Elmshorner des Fleckens gestattet sein, mit lohgarem resp. präpariertem Leder zu handeln, oder auch rohes Leder, ohne an das Schusteramt gebunden zu sein, zu verkaufen.“

Durch Verfügung von 25. 10. 1751 wird noch bestimmt, der Scharfrichter (und Abdecker) soll schuldig sein, den Schuster- und Sattlerämtern seine rohen Häute vorzüglich zum Kauf zu stellen. Es soll ihm aber unverwehret sein, die rohen Häute an Auswärtige zu verkaufen. (St. A A XVIII 3597).

Reisepass  im Original von
Isaac  Sußmann

Dieses Privilegium der Schuster zur Lohgeberei ist nicht uneingeschränkt geblieben. Am 16. 7. 1808 reichte Israel Abraham Sußmann ein Gesuch um Anlegung einer Lohgerberei ein. Ihm soll eine Konzession erteilt werden, wenn das Privilegium der Schuster eingesandt worden ist; bis dahin ist von der Erteilung der Konzession Abstand zu nehmen. 1815 hatte Sußmann auf sein mehrfaches Ansuchen immer noch nichts erreicht. Erst am 9. 7. 1822 wurde Isaac Abrah. Sußmann gegen Erlegung einer Rekognition von 16 Rtlrn. zum Betriebe der Gerberei conzediert. So entstand in Elmshorn die erste größere Gerberei, an der Flamweger Hinterstraße gelegen.

Als Gerbstoff diente die Eichenlohe. Über die Gewinnung und Verarbeitung unterrichten Akten über die Elmshorner Graupenmühle im Staatsarchiv.

Unterm 20.12. 1774 bittet der Müller Hans Hinrich Lafrenz um die Erlaubnis, bei der ihm zugehörenden Graupenmühle eine Lohgang anlegen zu dürfen. – Kirchspielvogt Bornemann befürwortet in einem Memorial vom 21. 12. 1774 das Gesuch. Die Anlegung eines Lohganges an diesem Orte könne nur nützlich sein, gestalt sich Schuster und Lohgerber die erforderliche Eichenborke seither aus dem Gute Barmstedt zu Weddelbrook in einer nur drei Meilen einkaufen müssten. Es ergäben sich daher verschiedene Vorteile, wenn sie sich in loco damit versehen könnten. Der Administrator zu Rantzau schließt sich unterm 27. 12. 1774 diesem Gutachten an. Die Anlegung neuer Gewerbe verdiene alle möglichen Aufmunterungen weil sie gemeinnützlich seien und zum Vorteil des Publikums dienen. Der Flecken Elmshorn werde unstreitig durch Anlegung eines Lohganges gewinnen. Weil aber große Kosten damit verbunden seien und der Erfolg ungewiss erscheine, halte er es für billig, den Müller zunächst mit einer Abgabe zu verschonen. Später könne er eine billige Rekognition leisten. – Die königliche Rentenkammer war nicht abgeneigt (10. 1. 1775)  die Konzession gegen Erlegung von 11 Rtlrn. 40 Schilling zu erteilen, wenn nach Ablauf von 6 Freijahren eine proportionierte Rekognition gezahlt werde, ließ aber nach längerem Schriftwechsel noch mit sich handeln. Nachdem Lafrenz sich geweigert hatte, eine solche Summe zu zahlen, von der es noch durchaus ungewiss wäre, dass sie Vorteil bringe, ermäßigte die Rentenkammer in einer neuen Verfügung vom 26. 9. 1775 die Gebühr für die Konzession auf 6 Rtlr. 20 Schilling unter Gewährung von 6 Freijahren.

Der Lohgang brachte tatsächlich wenig ein; eine ganze Reihe von Jahren wurde er ganz still gelegt. Um 1800 muss die Gerberei in Elmshorn noch von sehr geringem Ausmaße gewesen sein. – Nach 1805 berichtet Kirchspielvogt Fries, dass 4 Rtlr. Rekognition genügen, da der Lohgang wenig abwerfe. Später ruhte der Lohgang von 1808 – 1811.

Abschrift von Arno Freudenhammer